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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2025

Fast Ride Rentals GbR

1. Anmeldung, Reservierung, Zahlung, Stornierung​

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Die verbindliche Reservierung kommt zustande, sobald Fast Ride Rentals GbR dem Mieter nach Eingang des Mietvertrages sowie einer Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises eine Buchungsbestätigung übermittelt.

Die Restzahlung ist ohne gesonderte Aufforderung spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Erfolgt die Reservierung weniger als 28 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 48 Stunden nach Buchungsbestätigung zu überweisen.

Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter vor Mietbeginn werden folgende Stornokosten berechnet:

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  • Rücktritt nach erfolgter Reservierungsbestätigung: 20 %
     

  • Rücktritt bis 26 Tage vor Mietbeginn: 60 %
     

  • Rücktritt bis 15 Tage vor Mietbeginn: 80 %
     

  • Nichtantritt der Vermietung: 100 %
     

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt keine anteilige Rückerstattung.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Kautionsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

 

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2. Eignung, Übernahme und Nutzung des Fahrzeugs

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Der Fahrzeugführer muss volljährig sein und trägt die volle Verantwortung für Mitfahrer sowie für das ihm überlassene Fahrzeug und Zubehör.

Fast Ride Rentals GbR behält sich das Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn nach Einschätzung des Vermieters Zweifel an der Eignung oder Verantwortungsfähigkeit des Fahrzeugführers bestehen. In diesem Fall werden 50 % des Mietpreises erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Übernahme erfolgt nach:

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  • Hinterlegung der Kaution
     

  • Inventarkontrolle
     

  • Funktionsprüfung
     

  • ausführlicher Einweisung
     

Die Übernahmezeit erfolgt nach Absprache.

Der Fahrzeugführer ist für die Einhaltung sämtlicher Verkehrs-, Schifffahrts- und Nutzungsvorschriften verantwortlich.

Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

Für erwachsene Personen werden an Bord ausreichend Schwimmwesten entsprechend der zulässigen Personenzahl vorgehalten. Schwimmwesten für Kinder gehören nicht zur regulären Bordausstattung und können nur auf vorherige Anfrage sowie nach Verfügbarkeit bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nicht.

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3. Besondere Nutzungsvorschriften

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3.1 Fahren mit Persenning

Das Boot darf ausschließlich mit ordnungsgemäß befestigter Transportpersenning gefahren werden.

Das Fahren ohne Persenning oder mit Hafenpersenning ist ausdrücklich untersagt, da Beschädigungen (z. B. durch aufspringende Druckknöpfe) entstehen können.

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3.2 Beschädigte Schiffsschraube

Wird eine Beschädigung der Schiffsschraube festgestellt (insbesondere Unwucht), ist die Fahrt unverzüglich einzustellen. Eine Weiterfahrt trotz erkennbarer Beschädigung ist untersagt und führt zur vollen Haftung des Mieters für Folgeschäden.

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3.3 Slippen und Salzwasser

Das Slippen des Bootes mit dem Anhänger in Salzwasser ist ausdrücklich untersagt.

Bei Zuwiderhandlung erfolgt der vollständige Einbehalt der Kaution. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

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3.4 Anhängersicherung

Der Anhänger ist jederzeit – sowohl im angekoppelten als auch im freistehenden Zustand – ordnungsgemäß abzuschließen.

Bei Verstoß haftet der Mieter für daraus entstandene Schäden oder Verluste.

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3.5 Bimini-Verdeck

Beim Transport des Bootes auf dem Trailer ist das Bimini-Verdeck vollständig abzubauen.

Es ist mit geeigneter Rohrisolation als Polsterung zu versehen und sicher im Boot zu verstauen.

Beschädigungen durch unsachgemäßen Transport gehen zu Lasten des Mieters.

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3.6 Teaktisch

Ein Teaktisch darf nicht auf Lederflächen abgelegt werden, da Teakholz ölhaltig ist und dauerhafte Schäden verursachen kann.

 

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4. Dokumentation des Fahrzeugzustands

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Vor der ersten Vermietung wird das Boot vollständig fotografisch und/oder per Video dokumentiert.

Dem Mieter wird bei Übergabe ein Dokument mit bereits vorhandenen Schäden ausgehändigt. Dieses ist vor Fahrtantritt zu prüfen und zu unterzeichnen.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Bootes sowie die Kenntnisnahme vorhandener Schäden.

Nicht dokumentierte Schäden bei Rückgabe gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern der Mieter nicht das Gegenteil nachweist.

 

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5. Unfälle

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Bei Unfällen infolge Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Einweisung bestehen gegenüber Fast Ride Rentals GbR keine Ersatzansprüche.

Schäden sind unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.

Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert.

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis 10.000.000 €.

 

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6. Rauchverbot an Bord

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Auf dem gesamten Boot gilt ein absolutes Rauchverbot.

Dies umfasst insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten sowie sonstige Rauch- und Verdampfungsprodukte.

Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt:

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  • eine professionelle Sonderreinigung in Rechnung zu stellen
     

  • Geruchs- oder Brandschäden vollständig dem Mieter zu belasten
     

  • die Kaution anteilig oder vollständig einzubehalten
     

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

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7. Haustiere

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Haustiere sind nicht erlaubt.

Wird festgestellt, dass entgegen dieser Regelung Tiere an Bord waren, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution anteilig einzubehalten.

 

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8. Ausstattung und persönliche Gegenstände

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Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Ausstattung.

Fast Ride Rentals GbR haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters oder seiner Mitfahrer – weder im Fahrzeug noch an der Basis.

 

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9. Kaution

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​Die Kaution beträgt 1.250 € bei der Trailervermietung bzw. 750€ bei der Tagesvermietung  und ist vor Mietbeginn zu überweisen.

Die Rückerstattung erfolgt spätestens 3 Tage nach schadensfreier Rückgabe.

Festgestellte Schäden werden dokumentiert und in Rechnung gestellt.

 

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10. Nutzungseinschränkungen

​

Die Nutzung auf nicht freigegebenem Gelände ist untersagt.

Verstöße führen zum anteiligen oder vollständigen Einbehalt der Kaution.

 

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11. Schäden und Pannen

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Schäden oder Pannen sind unverzüglich zu melden.

Vom Mieter verursachte Pannen schließen Ersatzansprüche aus.

Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zur Schadensdeckung einzubehalten.

 

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12. Versicherungen

​

Im Mietpreis enthalten sind:

  • Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
     

  • Kaskoversicherung
     

Die Kaution deckt den Selbstbehalt im Schadensfall.

Der Mieter selbst sowie dessen persönliche Gegenstände sind nicht versichert.

 

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13. Unverfügbarkeit

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Kann das gemietete Fahrzeug aus unvorhergesehenen Umständen nicht bereitgestellt werden, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug gestellt.

Ist dies nicht möglich, wird der Mietpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

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14. Höhere Gewalt

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Bei höherer Gewalt (Wetter, Streik, Epidemien, behördliche Maßnahmen etc.) bestehen keine Schadensersatzansprüche.

Der Vermieter kann Übergabe- oder Rückgabeort anpassen.

 

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15. Rückgabe

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Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabeort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Der Mieter muss eine angemessene Zeit einkalkulieren, um die rechtzeitige Rückgabe zu gewährleisten.

Für jede volle Stunde Verspätung wird ein Betrag von 100 € zur Deckung des Mehraufwandes erhoben. Für jeden verspäteten Tag haftet der Mieter in Höhe der Kaution.

Das Fahrzeug muss gereinigt und im betriebsfähigen Zustand wie bei der Übernahme zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.

 

 

16. Skipper- sowie Wassersport-Zusatzleistungen

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Fast Ride Rentals bietet auf Wunsch die Möglichkeit, einen erfahrenen Skipper für die Dauer der Charter hinzuzubuchen. Die Buchung eines Skippers erfolgt auf Basis eines separaten Vertrags und ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Skipper übernimmt die Führung des Bootes, jedoch keine Verantwortung für persönliche Gegenstände oder Schäden, die durch Anweisungen des Mieters entstehen. Der Mieter bleibt haftbar für die Einhaltung der Vorschriften an Bord.

Wasserski / Wakeboard

Es besteht die Möglichkeit Wasserski, Monoski und ein Wakeboard kostenlos zum Boot dazu zu mieten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter hat sicherzustellen, dass nur geeignete und ausreichend erfahrene Personen die Ausrüstung nutzen. Fast Ride Rentals haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die aus der Nutzung resultieren. Die Rückgabe der Ausrüstung muss in ordnungsgemäßem Zustand erfolgen, andernfalls werden Schäden oder Verluste in Rechnung gestellt.

 

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17. Gerichtsstand

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Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

In strittigen Fällen wird zunächst eine gütliche Einigung angestrebt.

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